Ratgeber

Schimmel in der Mietwohnung – wer zahlt?

Kurzantwort:

Ob Mieter oder Vermieter zahlt, hängt von der Ursache des Schimmels ab. Bei bauseitigen Mängeln (mangelhafte Dämmung, Leckagen) haftet der Vermieter. Bei selbst verursachtem Schimmel (mangelndes Lüften) der Mieter.

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Schimmel in der Mietwohnung ist eines der häufigsten Streitthemen zwischen Mieter und Vermieter. Die Rechtslage ist eindeutig, aber die Praxis oft kompliziert: Es kommt darauf an, wer den Schimmel verursacht hat.

Bauseitige Ursachen (Wärmebrücken, undichte Fassade, mangelnde Dämmung, Leckagen): In diesen Fällen ist der Vermieter zuständig. Er muss den Mangel beheben und kann nicht einfach den Mieter in die Pflicht nehmen.

Nutzungsbedingte Ursachen (mangelndes Lüften, Möbel direkt an Außenwänden, zu wenig Heizen): Hier kann der Mieter in der Pflicht sein. Doch: Im Zweifel muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat.

Für Mieter gilt: Schimmelbefall umgehend dem Vermieter melden (schriftlich!). Für Vermieter gilt: Auf Mängelanzeige reagieren und Ursache prüfen lassen. Wir liefern eine Kurzdokumentation, die in beiden Fällen hilfreich ist.

Checkliste

  • Schimmelbefall sofort schriftlich (E-Mail/Brief) beim Vermieter melden
  • Fotos mit Datum sichern (für Streitfall)
  • Ursache klären: bauseitig oder nutzungsbedingt?
  • Vermieter zur Mangelbeseitigung auffordern (Fristsetzung)
  • Miete ggf. mindern – aber nur nach anwaltlicher Beratung
  • Gutachten oder Kurzdokumentation des Schadens anfertigen lassen

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